Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 27. Februar 2026 im Stadtamt Oberwölz (Bürgerbüro) beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Einkommensgrenzen:
Ein-Personen-Haushalte € 1.661,00, Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00 und für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00.
Mitzubringen sind: Alle Einkommensnachweise, Bankverbindung (IBAN) und ein Nachweis der Heizkosten.
Weitere Informationen sind in den Richtlinien ersichtlich.
RL HKZ 2025_26.pdf