KUNDMACHUNGEN

Kundmachung Abfuhrordnung ab 1.1.2026

16.12.2025
Kundmachung Abfuhrordnung ab 1.1.2026

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2025 eine neue Abfuhrordnung beschlossen

DOKUMENTE:

Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.07 "PVA WEB Windenergie"

15.12.2025
Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.07

Der Entwurf der Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.07 "PVA WEB Windenergie" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

DOKUMENTE:

Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.15 "PVA WEB Windenergie"

15.12.2025
Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.15

Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.15 "PVA WEB Windenergie" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

DOKUMENTE:

Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.08 "Gigatzbichl"

15.12.2025
Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.08

Der Entwurf der Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.08 "Gigatzbichl" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

DOKUMENTE:

Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.16 "Gigatzbichl"

15.12.2025
Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.16

Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.16 "Gigatzbichl" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

DOKUMENTE:

Kundmachung Beschluss Voranschlag 2026

12.12.2025
Kundmachung Beschluss Voranschlag 2026

DOKUMENTE:

Kundmachung Beschluss Voranschlag 2026 Stadtgemeinde KG

12.12.2025
Kundmachung Beschluss Voranschlag 2026 Stadtgemeinde KG

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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026

20.10.2025
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 27. Februar 2026 im Stadtamt Oberwölz (Bürgerbüro) beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Einkommensgrenzen:

Ein-Personen-Haushalte € 1.661,00, Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00 und für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00.

Mitzubringen sind: Alle Einkommensnachweise, Bankverbindung (IBAN) und ein Nachweis der Heizkosten.

Weitere Informationen sind in den Richtlinien ersichtlich.

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Verordnung zu Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefahr

05.03.2025
Verordnung zu Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefahr

Verordnung vom 27.02.2025, GZ: BHMU-66653/2025-6

über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr.

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Erhebungen zur Revision des Gefahrenzonenplanes

01.08.2023
Erhebungen zur Revision des Gefahrenzonenplanes

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