Sitzung des Gemeinderates am 12. Februar 2026
04.02.2026Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 12. Februar 2026, um 19.00 Uhr, im Medienraum des Kulturhauses statt.
DOKUMENTE:
Bauverhandlung Sturm Michael
29.01.2026Bauverhandlung am 12.02.2026 um 7.30 Uhr
DOKUMENTE:
Bauverhandlung BMB Immo-Projekt GmbH.
29.01.2026Bauverhandlung am 12.02.2026 um 9.30 Uhr
DOKUMENTE:
Bauverhandlung Muth Gerhard und Markus
29.01.2026Bauverhandlung am 12.02.2026 um 8.30 Uhr
DOKUMENTE:
Bauverhandlung Kurz Stefan
29.01.2026Bauverhandlung am 12.02.2026 um 11.00 Uhr
DOKUMENTE:
Sitzungsplan Gemeinderat 2026
01.01.2026Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Oberwölz hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 den Sitzungsplan für das Jahr 2026 beschlossen.
DOKUMENTE:
Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.07 "PVA WEB Windenergie"
15.12.2025Der Entwurf der Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.07 "PVA WEB Windenergie" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
DOKUMENTE:
Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.15 "PVA WEB Windenergie"
15.12.2025Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.15 "PVA WEB Windenergie" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
DOKUMENTE:
Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.08 "Gigatzbichl"
15.12.2025Der Entwurf der Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 1.08 "Gigatzbichl" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
DOKUMENTE:
Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.16 "Gigatzbichl"
15.12.2025Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.16 "Gigatzbichl" liegt im Zeitraum von 18.12.2025 bis 12.02.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
DOKUMENTE:
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026
20.10.2025Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 27. Februar 2026 im Stadtamt Oberwölz (Bürgerbüro) beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Einkommensgrenzen:
Ein-Personen-Haushalte € 1.661,00, Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00 und für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00.
Mitzubringen sind: Alle Einkommensnachweise, Bankverbindung (IBAN) und ein Nachweis der Heizkosten.
Weitere Informationen sind in den Richtlinien ersichtlich.
DOKUMENTE:
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