ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE (EEDIII) FÜR GEMEINDEN

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III-Richtlinie), die im Jahr 2023 novelliert wurde, legt einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz fest. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Energieeffizienzziele der Union erreicht werden und weitere Energieeffizienzverbesserungen ermöglicht werden.

 

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2025-10-10-Gebäudeinventar.pdf