Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 StVO 1960

Arbeiten auf oder neben öffentlichen Straßen können eine straßenpolizeiliche Bewilligung erfordern.

Ansuchen um straßenpolizeiliche Genehmigung

Wenn durch Bau-, Grabungs-, Leitungs-, Sanierungs- oder sonstige Arbeiten auf oder neben einer Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der geltenden Fassung grundsätzlich eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.

Die Bewilligung dient insbesondere dazu, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs während der Durchführung der Arbeiten sicherzustellen. Die Behörde kann die Bewilligung befristen, Bedingungen und Auflagen vorschreiben sowie erforderliche Verkehrsmaßnahmen festlegen.

Wann ist ein Ansuchen erforderlich?

Ein Ansuchen ist insbesondere erforderlich, wenn Arbeiten zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen, beispielsweise durch:

  • Sperre oder Einschränkung einer Fahrbahn,
  • halbseitige Sperre bzw. Fahrbahneinengung,
  • Sperre von Gehsteigen, Gehwegen oder Radwegen,
  • Arbeiten im Bereich des Fahrbahnrandes oder Banketts,
  • erforderliche Verkehrsumleitungen,
  • sonstige Maßnahmen, durch die der Verkehr während der Arbeiten beeinträchtigt wird.
  • Der Antrag muss 14 Tage vor Baubeginn bei der Behörde schriftlich eingebracht werden.

 

Für bestimmte in § 90 Abs. 2 StVO ausdrücklich genannte Arbeiten gelten Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Erhaltungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten an Straßen, Vermessungsarbeiten sowie kurzfristige dringende Reparaturen an öffentlichen Einrichtungen.

Was ist dem Antrag beizulegen?

Damit das Ansuchen rasch bearbeitet werden kann, sind alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Insbesondere erforderlich sind:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen,
  • genaue Angabe der Örtlichkeit (Straße, Hausnummer und – soweit vorhanden – Grundstücksnummer),
  • Beschreibung der geplanten Arbeiten,
  • Angabe von Beginn, Ende und voraussichtlicher Dauer,
  • Angaben zur Art der Verkehrsbeeinträchtigung,
  • Lageplan mit eingezeichnetem Baustellen- bzw. Arbeitsbereich,
  • erforderlichenfalls Verkehrszeichen-, Verkehrsführungs- oder Umleitungsplan,
  • Angaben zum verantwortlichen Bauführer bzw. zur verantwortlichen Person vor Ort.