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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027

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Der Heizkostenzuschuss kann von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Stadtamt Oberwölz (Bürgerservice) beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Einkommensgrenzen:

Ein-Personen Haushalte: € 1.827,00

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00

Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt "hauptwohnsitzgemeldeter" Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.

All jene Personen, die "Wohnunterstützung" in der Heizsaison (Oktober 2026 - März 2027) beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Mitzubringen sind:

  1. Alle Einkommensnachweise (Lohnzettel, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einheitswertbescheid, Pensionsbescheid, Pflegegeld, Arbeitslostengeld etc.)
  2. Bankverbindung (IBAN)
  3. Nachweis der Heizkosten

Für Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice der Stadtgemeinde Oberwölz

Tel. 03581/8203