Der AWV Murau möchte auf folgendes hinweisen:
Die Anlieferung von Altholz (sowohl thermisch als auch für stoffliche Verwertung), dass länger als 3 Meter ist, ist nicht gestattet. Längeres Holz verursacht Probleme bei der Verladung und kann vom Verwerter nicht optimal geschreddert werden.
Informationsschreibung des AWV Murau LINK